AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
A. Zur Veröffentlichung vorgesehener Vertragstext
1. Anbieter, Geltungsbereich und Begriffe
1.1 Betreiber des Reinigungsverzeichnisses („RVZ“ oder „Plattform“) ist:
RIMAR Marketing GmbH Münchner Straße 41 86641 Rain/Lech Deutschland
vertreten durch den Geschäftsführer Ricco Reischl E-Mail: info@reinigungsverzeichnis.de Telefon: +49 (0)9090 / 507 9990 0 Handelsregister: Amtsgericht Augsburg, HRB 33120 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE322148444
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln die Nutzung der Plattform durch Auftraggeber und Dienstleister sowie das zwischen dem jeweiligen Nutzer und der RIMAR Marketing GmbH bestehende Plattformnutzungsverhältnis.
1.3 „Auftraggeber“ sind natürliche oder juristische Personen, die über das RVZ Reinigungs- oder sonstige Dienstleistungen anfragen oder beauftragen. Auftraggeber können Verbraucher im Sinne des § 13 BGB oder Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sein.
1.4 „Dienstleister“ sind ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, die über das RVZ gewerblich Leistungen anbieten, Angebote abgeben oder Aufträge ausführen.
1.5 „Nutzer“ bezeichnet Auftraggeber und Dienstleister gemeinsam. „Dienstleistungsvertrag“ bezeichnet den unmittelbar zwischen Auftraggeber und Dienstleister geschlossenen Vertrag. „Plattformvertrag“ bezeichnet das Vertragsverhältnis des jeweiligen Nutzers mit der RIMAR Marketing GmbH über die Nutzung des RVZ.
1.6 Für Dienstleister gelten zusätzlich die jeweils aktuelle Fassung der RVZ-Dienstleister-Compliance-Bedingungen, die Provisions- und Zahlungsinformationen, die Stripe-Bedingungen sowie gegebenenfalls leistungsbezogene Zusatzbedingungen. Bei Widersprüchen gehen individuell vereinbarte Regelungen, danach leistungsbezogene Zusatzbedingungen und anschließend diese AGB vor. Gesetzlich zwingende Bestimmungen bleiben unberührt.
1.7 Vertragssprache ist Deutsch. Die AGB stehen dem Nutzer vor Vertragsschluss in speicherbarer Form zur Verfügung.
2. Rolle und Leistungen des RVZ
2.1 Das RVZ stellt eine digitale Vermittlungsplattform für Reinigungs- und gebäudenahe Dienstleistungen bereit. Die Plattform ermöglicht insbesondere:
- die strukturierte Erstellung von Anfragen;
- die zunächst anonymisierte Weiterleitung passender Anfragen an ausgewählte Dienstleister;
- das Matching nach Leistungsart, Einsatzgebiet, Entfernung, Verfügbarkeit, Qualifikation und weiteren transparent beschriebenen Kriterien;
- die Abgabe und den Vergleich von Angeboten;
- die Kommunikation zwischen den Nutzern;
- die Annahme eines Angebots und die Dokumentation des Vertragsschlusses;
- die technische Zahlungsabwicklung über Stripe;
- die Verwaltung von einmaligen und wiederkehrenden Aufträgen;
- die Abgabe und Darstellung von Bewertungen;
- KI-gestützte Hinweise, Zusammenfassungen, Preisindikationen und Angebotsvergleiche;
- Reklamations-, Melde-, Support- und Beschwerdefunktionen.
2.2 Das RVZ erbringt die vom Dienstleister angebotenen Reinigungs- oder sonstigen Leistungen nicht selbst. Soweit nicht ausdrücklich im Einzelfall anders ausgewiesen, wird die RIMAR Marketing GmbH weder Vertragspartner des Dienstleistungsvertrags noch Arbeitgeber, Auftragnehmer, Generalunternehmer, Vertreter oder Erfüllungsgehilfe des Dienstleisters.
2.3 Der Dienstleistungsvertrag kommt ausschließlich zwischen Auftraggeber und Dienstleister zustande. Der Dienstleister ist für Angebot, Ausführung, Personal, Subunternehmer, Termine, Qualität, Gewährleistung, Verbraucherinformationen, Rechnungsstellung, Steuern, Sozialabgaben und Versicherung verantwortlich. Die gesetzlichen Pflichten des RVZ als Plattformbetreiber bleiben unberührt.
2.4 Das RVZ schuldet keine erfolgreiche Vermittlung und keine bestimmte Anzahl, Qualität oder wirtschaftliche Verwertbarkeit von Anfragen oder Angeboten. Auch bei einer Verifizierung oder Hervorhebung eines Dienstleisters übernimmt das RVZ keine Garantie für dessen Bonität, Zuverlässigkeit, Verfügbarkeit, Rechtstreue oder Leistungserfolg.
2.5 Preisindikationen, Marktwerte, Kalkulationshilfen, KI-Auswertungen und Kennzeichnungen wie „Preissieger“ oder „Preis-Leistungs-Empfehlung“ sind unverbindliche Orientierungshilfen auf Grundlage der verfügbaren Daten. Sie ersetzen weder die eigene Prüfung des Auftraggebers noch die fachgerechte Kalkulation des Dienstleisters.
2.6 Auf dem RVZ dürfen Leistungen nur von Dienstleistern angeboten werden, die sich gegenüber dem RVZ als Unternehmer erklärt haben. Der Unternehmerstatus wird in der Angebots- und Bestellstrecke angezeigt. Das RVZ prüft die für die Freischaltung verlangten Angaben und Nachweise nach einem angemessenen, risikobasierten Verfahren, übernimmt jedoch keine Garantie dafür, dass sämtliche Angaben jederzeit vollständig und richtig sind.
2.7 Such-, Matching- und Vergleichsergebnisse erfassen ausschließlich die auf dem RVZ registrierten, für die betreffende Anfrage freigeschalteten und nach den Auswahlkriterien berücksichtigten Dienstleister beziehungsweise Angebote. Sie bilden nicht den gesamten Markt ab. Verbraucherrechte aus dem Dienstleistungsvertrag bestehen gegenüber dem ausgewählten Dienstleister, nicht gegenüber dem RVZ; eigene gesetzliche und vertragliche Pflichten des RVZ bleiben unberührt.
3. Registrierung und Nutzerkonto
3.1 Die Nutzung öffentlicher Inhalte ist grundsätzlich ohne Registrierung möglich. Für Anfragen, Angebote, Kommunikation, Beauftragungen, Zahlungen, Bewertungen und Verwaltungsfunktionen ist ein Nutzerkonto erforderlich.
3.2 Registrieren dürfen sich nur volljährige und unbeschränkt geschäftsfähige Personen. Handelt eine Person für ein Unternehmen oder einen Dritten, bestätigt sie, hierzu wirksam bevollmächtigt zu sein.
3.3 Bei der Registrierung sind vollständige, richtige und aktuelle Angaben zu machen. Ändern sich wesentliche Daten, sind sie unverzüglich im Nutzerkonto zu aktualisieren. Fantasieidentitäten, irreführende Unternehmensbezeichnungen, Mehrfachkonten zur Umgehung von Regeln und die Registrierung für einen nicht offen gelegten Dritten sind unzulässig.
3.4 Dienstleister müssen vor der Freischaltung die vom RVZ verlangten Unternehmens-, Gewerbe-, Register-, Steuer-, Versicherungs-, Identitäts- und Zahlungsnachweise vorlegen. Das RVZ darf die Freischaltung von einer erfolgreichen Plausibilitäts- und Identitätsprüfung sowie der Einrichtung eines Stripe-Connected-Accounts abhängig machen.
3.5 Zugangsdaten sind geheim zu halten und durch angemessene Sicherheitsmaßnahmen zu schützen. Nutzer dürfen Konten nicht übertragen oder unbefugten Dritten zur Verfügung stellen. Besteht der Verdacht eines unbefugten Zugriffs, ist das RVZ unverzüglich zu informieren.
3.6 Nutzer sind für sämtliche über ihr Konto abgegebenen Erklärungen verantwortlich, soweit sie den Zugriff zu vertreten haben. Gesetzliche Regelungen über Vertretung, Missbrauch und Beweislast bleiben unberührt.
3.7 Ein Anspruch auf Registrierung oder dauerhafte Freischaltung besteht nicht. Eine Ablehnung darf nicht willkürlich oder diskriminierend erfolgen und wird, soweit gesetzlich erforderlich, begründet.
4. Anfrage, Angebot und Abschluss des Dienstleistungsvertrags
4.1 Der Auftraggeber erstellt eine Anfrage mit den für die Leistung erforderlichen Angaben. Die Anfrage ist grundsätzlich unverbindlich und stellt noch kein Angebot zum Abschluss eines Dienstleistungsvertrags dar, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindliche Bestellung gekennzeichnet ist.
4.2 Das RVZ leitet die Anfrage nach den Matching- und Rankingkriterien an geeignete Dienstleister weiter. Identifizierende Kontaktdaten des Auftraggebers bleiben bis zur Beauftragung verborgen, soweit sie für die Angebotsabgabe nicht erforderlich sind. Objektlage, Leistungsumfang und sonstige Informationen können in anonymisierter oder vergröberter Form angezeigt werden.
4.3 Dienstleister können innerhalb der angegebenen Frist ein Angebot abgeben. Das Angebot muss insbesondere enthalten:
- Identität und Kontaktdaten des Dienstleisters;
- vollständigen Leistungsumfang und wesentliche Ausschlüsse;
- Gesamtpreis beziehungsweise Berechnungsgrundlage;
- Umsatzsteuer und sämtliche Neben-, Material- und Anfahrtskosten;
- Ausführungszeitraum, Turnus und voraussichtliche Dauer;
- Bindungsfrist des Angebots;
- Angaben zu vorgesehenen Subunternehmern;
- gesetzlich erforderliche Verbraucherinformationen, soweit der Auftraggeber Verbraucher ist.
4.4 Das Angebot ist für den Dienstleister während der angegebenen Bindungsfrist verbindlich. Fehlt eine Bindungsfrist, ist das Angebot sieben Kalendertage ab Zugang beim Auftraggeber bindend, sofern sich aus Art oder Dringlichkeit der Anfrage nichts anderes ergibt.
4.5 Vor Abgabe einer zahlungspflichtigen Vertragserklärung erhält der Auftraggeber die Möglichkeit, Eingabefehler zu erkennen und zu berichtigen sowie die wesentlichen Vertragsinformationen, den Dienstleister, den Gesamtpreis und diese AGB abzurufen. Ist der Auftraggeber Verbraucher, wird die abschließende Schaltfläche eindeutig mit „zahlungspflichtig beauftragen“ oder einer entsprechend eindeutigen Formulierung beschriftet.
4.6 Nimmt der Auftraggeber das Angebot über die vorgesehene Funktion an, kommt der Dienstleistungsvertrag unmittelbar zwischen Auftraggeber und Dienstleister zustande. Das RVZ übermittelt beiden Parteien eine elektronische Vertragsbestätigung mit den wesentlichen Vertragsdaten auf einem dauerhaften Datenträger.
4.7 Der Auftraggeber entscheidet eigenverantwortlich, welchen Dienstleister er auswählt. Eine Kennzeichnung, Sortierung oder KI-Empfehlung ist keine rechtsgeschäftliche oder fachliche Empfehlung des RVZ und ersetzt keine eigene Eignungsprüfung.
4.8 Änderungen und Zusatzleistungen nach Vertragsschluss bedürfen einer nachvollziehbaren Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Dienstleister. Soweit die Plattform eine Änderungsfunktion bereitstellt, ist diese zu verwenden, damit Preis, Provision, Zahlungsplan, PStTG-Daten und Vertragsdokumentation richtig fortgeführt werden.
5. Pflichten des Auftraggebers
5.1 Der Auftraggeber beschreibt den Leistungsbedarf vollständig und wahrheitsgemäß. Er weist insbesondere auf gefahrrelevante Umstände, Zugangsbeschränkungen, sensible Bereiche, bekannte Kontaminationen, besondere Materialien, Haustiere, Sicherheitsvorgaben sowie erforderliche Genehmigungen hin.
5.2 Der Auftraggeber stellt sicher, dass er zur Beauftragung und zur Gewährung des notwendigen Zugangs berechtigt ist. Er ermöglicht die vereinbarte Leistungserbringung, erteilt erforderliche Informationen rechtzeitig und hält vereinbarte Mitwirkungspflichten ein.
5.3 Angebote, Kontaktdaten und Unterlagen dürfen nur für die konkrete Anfrage verwendet werden. Unzulässig sind insbesondere die Weitergabe an Wettbewerber, die Nutzung zur Erstellung von Scheinanfragen, unerlaubte Werbung, Identitätsmissbrauch oder die Beschaffung kostenloser Kalkulationsleistungen ohne ernsthafte Beauftragungsabsicht.
5.4 Der Auftraggeber zahlt die vereinbarte Vergütung zum vereinbarten Zeitpunkt über den vorgesehenen Zahlungsweg. Einwendungen gegen Leistung oder Zahlung sind unverzüglich gegenüber dem Dienstleister und über die vorgesehene Plattformfunktion mitzuteilen.
5.5 Der Auftraggeber darf einen Dienstleister nicht zu Schwarzarbeit, Abrechnung ohne Rechnung, unrichtigen Angaben, illegaler Beschäftigung, Umgehung des Plattformprozesses oder sonstigen Rechtsverstößen auffordern.
6. Pflichten des Dienstleisters
6.1 Der Dienstleister erbringt seine Leistungen fachgerecht, termintreu und unter Einhaltung sämtlicher gesetzlicher, behördlicher, tariflicher und vertraglicher Anforderungen.
6.2 Die gesonderten RVZ-Dienstleister-Compliance-Bedingungen werden Bestandteil des Plattformvertrags. Sie regeln insbesondere Mindestentgelt, Verbot von Schwarzarbeit, legale Beschäftigung, Gewerbe- und Versicherungsnachweise, Arbeitsschutz, Subunternehmer, PStTG/DAC7, Plattformumgehung, Kontrollen und Freistellung.
6.3 Der Dienstleister kalkuliert eigenverantwortlich. Er darf nur Angebote abgeben, die unter Einhaltung von Mindestentgelt, Sozialabgaben, Steuern, Versicherungen, Arbeitsschutz und sämtlichen Auftragskosten ordnungsgemäß ausgeführt werden können.
6.4 Der Dienstleister hält seine Verfügbarkeit, Einsatzgebiete, Leistungen, Preise, Qualifikationen, Versicherungen und Nachweise aktuell. Kann er einen angenommenen Auftrag nicht oder nicht rechtzeitig ausführen, informiert er den Auftraggeber und das RVZ unverzüglich.
6.5 Subunternehmer dürfen nur nach Maßgabe der Compliance-Bedingungen und der Angaben im Angebot eingesetzt werden. Der Dienstleister bleibt für die Vertragserfüllung und seine Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Vorschriften verantwortlich.
6.6 Der Dienstleister erfüllt gegenüber Verbrauchern sämtliche vorvertraglichen Informationspflichten, stellt eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung bereit und beachtet Verbraucherrechte. Soweit das RVZ hierfür technische Vorlagen oder Funktionen bereitstellt, bleibt der Dienstleister für die Richtigkeit seiner individuellen Angaben und die rechtmäßige Ausführung verantwortlich.
6.7 Reklamationen beantwortet der Dienstleister zeitnah und sachlich. Gesetzliche Nacherfüllungs-, Minderungs-, Rücktritts-, Schadensersatz- und sonstige Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.
7. Preise, Rechnungen und Steuern
7.1 Die Preise für Reinigungs- und sonstige Dienstleistungen werden vom jeweiligen Dienstleister festgelegt. Gegenüber Verbrauchern sind Gesamtpreise einschließlich Umsatzsteuer und aller unvermeidbaren Preisbestandteile anzugeben. Gegenüber Unternehmern dürfen Nettopreise verwendet werden, wenn die zusätzlich anfallende Umsatzsteuer und sämtliche Nebenkosten klar ausgewiesen werden.
7.2 Der Dienstleister stellt dem Auftraggeber die Rechnung über den vollständigen Dienstleistungsumsatz im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Die RIMAR Marketing GmbH stellt dem Dienstleister die Rechnung über die RVZ-Provision und gegebenenfalls weitere ausdrücklich vereinbarte Plattformleistungen.
7.3 Die technische Zahlungsaufteilung durch Stripe ändert nichts an den Vertrags- und Rechnungsbeziehungen nach Ziffer 7.2. Das RVZ wird durch die Zahlungsabwicklung nicht zum Leistenden der Reinigungsleistung.
7.4 Der Dienstleister ist allein für die zutreffende Umsatzsteuerbehandlung, Rechnungspflicht, Steuererklärung und Abführung von Steuern verantwortlich. Dies gilt auch für Kleinunternehmer, ausländische Dienstleister und sonstige Sonderfälle.
7.5 Auftraggeber und Dienstleister erhalten Zahlungs- und Transaktionsinformationen elektronisch. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten der Nutzer bleiben bestehen.
8. Erfolgsprovision, wiederkehrende Aufträge und Stripe-Zahlungsabwicklung
8.1 Die Registrierung, Teilnahme an passenden Anfragen und Abgabe von Angeboten ist für Dienstleister grundsätzlich ohne laufende Grundgebühr möglich, soweit nicht vorab ausdrücklich eine zusätzliche kostenpflichtige Leistung ausgewählt wird.
8.2 Für jeden über das RVZ zustande gekommenen Dienstleistungsvertrag erhält die RIMAR Marketing GmbH vom Dienstleister eine Erfolgsprovision in Höhe von 15 % des Netto-Auftragswerts zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer auf die Provision.
8.3 Netto-Auftragswert ist die gesamte vom Auftraggeber für den vermittelten Auftrag geschuldete Vergütung ohne gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer. Zum Auftragswert gehören insbesondere Grundvergütung, Monats- oder Turnuspauschalen, Anfahrt, Material, Geräteeinsatz, Zuschläge, Zusatz- und Änderungsleistungen, Verlängerungen sowie sonstige wirtschaftlich mit dem Auftrag zusammenhängende Entgelte. Bei Kleinunternehmern oder nicht gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer ist die tatsächlich geschuldete Vergütung Bemessungsgrundlage, soweit im Preisblatt nichts Abweichendes geregelt ist.
8.4 Die Provision ist mit Abschluss des Dienstleistungsvertrags verdient und wird jeweils anteilig fällig, sobald die entsprechende Kundenzahlung fällig ist oder vereinnahmt wird. Bei Teilzahlungen, Abschlägen und Raten wird die Provision anteilig berechnet.
8.5 Bei wiederkehrenden oder dauerhaft laufenden Aufträgen fällt die Provision auf jede Monats-, Turnus-, Verlängerungs- und sonstige wiederkehrende Zahlung während der gesamten Laufzeit des über das RVZ zustande gekommenen Dienstleistungsvertrags an. Dies gilt auch für automatische Verlängerungen und vereinbarte Preisanpassungen.
8.6 Zahlungen werden grundsätzlich über Stripe Connect abgewickelt. Der Dienstleister richtet hierzu ein verbundenes Stripe-Konto ein und akzeptiert die jeweils geltenden Stripe-Bedingungen. Der Dienstleister ermächtigt Stripe und das RVZ im vertraglich zulässigen Umfang, die RVZ-Provision, Stripe-Entgelte, Rückerstattungen, Rückbuchungen und sonstige ausgewiesene Beträge vor Auszahlung abzuziehen.
8.7 Etwaige zusätzliche Zahlungsabwicklungsgebühren werden dem Dienstleister vor Nutzung der Zahlungsfunktion oder im jeweils aktuellen Preisblatt transparent angezeigt. Das RVZ darf keine nicht vorab offengelegten Entgelte erheben.
8.8 Wird ein Auftrag vor Leistungsbeginn wirksam und ohne Vergütungsanspruch des Dienstleisters storniert oder widerrufen und wird der vollständige Betrag über Stripe zurückerstattet, entfällt die hierauf entfallende Provision beziehungsweise wird gutgeschrieben. Behält der Dienstleister eine Storno-, Ausfall- oder Teilvergütung, fällt die Provision auf diesen Betrag an. Nicht erstattbare externe Zahlungsgebühren können nur weiterberechnet werden, wenn dies vorab transparent vereinbart und gesetzlich zulässig ist.
8.9 Bei Rückerstattungen wegen einer vom Dienstleister zu vertretenden Pflichtverletzung besteht ein Anspruch auf Rückzahlung der Provision nur, soweit dies im Einzelfall ausdrücklich vorgesehen oder vom RVZ bestätigt wird. Gesetzliche Ausgleichsansprüche bleiben unberührt.
8.10 Rückbuchungen, Zahlungsanfechtungen, Betrugsfälle und negative Kontosalden werden nach den Stripe-Bedingungen und der Verantwortlichkeit für den zugrunde liegenden Vorgang behandelt. Das RVZ darf Auszahlungen im erforderlichen und rechtlich zulässigen Umfang bis zur Klärung zurückhalten.
8.11 Verbot der Plattformumgehung: Ein über das RVZ hergestellter Kontakt darf nicht außerhalb der Plattform fortgeführt, verschleiert oder abgerechnet werden, um Provisionen oder Zahlungsgebühren zu vermeiden. Für über das RVZ angebahnte Erst-, Folge-, Zusatz-, Änderungs- und Daueraufträge bleibt die Provision nach dieser Ziffer geschuldet, auch wenn Vertrag, Leistung oder Zahlung entgegen dem vorgesehenen Ablauf unmittelbar oder über Dritte abgewickelt werden.
8.12 Die Umgehungsregel gilt nicht für eine bereits vor der RVZ-Anfrage bestehende, konkrete und nachweisbare Geschäftsbeziehung. Der Dienstleister muss die Vorbeziehung innerhalb von sieben Kalendertagen nach Erhalt der Anfrage und vor Angebotsabgabe anzeigen und auf Anforderung belegen.
8.13 Für eigenständige Folgeaufträge, die nicht bloße Fortsetzung, Verlängerung oder Änderung des vermittelten Ausgangsvertrags sind, gilt die Provisionspflicht, wenn sie innerhalb von zwölf Monaten nach Beendigung des Ausgangsvertrags aufgrund des über RVZ hergestellten Kontakts zustande kommen. Für den fortbestehenden Ausgangsvertrag selbst gilt Ziffer 8.5 ohne zeitliche Verkürzung.
8.14 Der Dienstleister meldet außerhalb der Plattform vereinbarte Änderungen, Auftragswerte, Laufzeiten, Zahlungen, Gutschriften und Stornierungen unverzüglich. Bei schuldhafter Umgehung schuldet er die vermiedene Provision nebst gesetzlichem Verzugsschaden. Weitergehende konkret nachgewiesene Schäden bleiben unberührt.
9. Verbraucherwiderruf und Beginn der Dienstleistung
9.1 Ist der Auftraggeber Verbraucher und wird der Dienstleistungsvertrag im Fernabsatz geschlossen, kann ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen. Vertragspartner und Adressat des Widerrufs hinsichtlich der Reinigungsleistung ist der jeweilige Dienstleister.
9.2 Der Dienstleister stellt dem Verbraucher vor Vertragsschluss eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung. Das RVZ kann die technische Übermittlung im Namen des Dienstleisters übernehmen.
9.3 Soll die Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, darf der Dienstleister erst beginnen, wenn der Verbraucher ausdrücklich verlangt hat, dass mit der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, und die gesetzlich erforderlichen Bestätigungen abgegeben hat. Ein vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts tritt nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein.
9.4 Für Fernabsatzverträge, die über die RVZ-Benutzeroberfläche geschlossen werden, stellt das RVZ während des Laufs der Widerrufsfrist eine gesetzeskonforme elektronische Widerrufsfunktion bereit, soweit § 356a BGB anwendbar ist. Ein über diese Funktion erklärter Widerruf wird unverzüglich an den betroffenen Dienstleister weitergeleitet und dem Verbraucher auf einem dauerhaften Datenträger bestätigt.
9.5 Die Widerrufsfunktion ersetzt nicht das Recht, den Widerruf auf andere gesetzlich zulässige Weise gegenüber dem Dienstleister zu erklären.
9.6 Für kostenpflichtige Plattformleistungen, die ein Verbraucher unmittelbar bei der RIMAR Marketing GmbH bucht, gelten gesondert bereitgestellte Verbraucher- und Widerrufsinformationen.
10. Matching, Ranking und KI-gestützte Empfehlungen
10.1 Das RVZ wählt und sortiert Dienstleister, Angebote und Suchergebnisse anhand von Hauptparametern. Zwingende Grundvoraussetzungen sind zunächst die fachliche Eignung für die angefragte Leistungsart, das angegebene Einsatzgebiet und ein freigeschaltetes Dienstleisterkonto.
10.2 Innerhalb der passenden Dienstleister werden folgende Hauptparameter berücksichtigt, grundsätzlich in absteigender Bedeutung:
- Übereinstimmung von Leistungsart, Qualifikation, Verfügbarkeit und Einsatzradius;
- aktueller Verifizierungs-, Compliance-, Gewerbe- und Versicherungsstatus;
- Entfernung beziehungsweise voraussichtliche Anfahrtsrelation zum Leistungsort;
- nachweisbare Qualität, Bewertungen, Reklamations- und Abbruchquote;
- Zuverlässigkeit, Reaktionszeit, Angebotsquote und ordnungsgemäße Auftragsabwicklung;
- Preisniveau und Preis-Leistungs-Verhältnis bezogen auf die konkrete Anfrage;
- angemessene Berücksichtigung neuer oder bislang seltener angezeigter geeigneter Dienstleister, um Vergleichbarkeit und Wettbewerb zu ermöglichen.
10.3 Einzelne Parameter können je nach Leistungsart unterschiedlich gewichtet werden. Bei gefahrgeneigten oder besonders qualifikationsabhängigen Leistungen haben Eignung, Nachweise und Sicherheit regelmäßig Vorrang vor Preis und Entfernung.
10.4 Das RVZ darf Dienstleister mit vollständig geprüften Nachweisen, geringer Reklamationsquote, hoher Zuverlässigkeit und ausreichender aktueller Kapazität bei der Verteilung von Anfragen priorisieren. Eine Herabstufung als Sanktion erfolgt nur nach den in diesen AGB und den Compliance-Bedingungen beschriebenen Regeln.
10.5 Eine entgeltliche Beeinflussung des Rankings findet nicht statt, sofern sie nicht ausdrücklich als „Anzeige“, „gesponsert“ oder vergleichbar gekennzeichnet und in den Rankinginformationen erläutert wird.
10.6 Nova oder andere KI-Funktionen können Angebote zusammenfassen, auf Abweichungen hinweisen und Kategorien wie „günstigster Preis“, „Preis-Leistungs-Empfehlung“ oder „besonders passend“ ermitteln. Grundlage sind die vom Auftraggeber und Dienstleister bereitgestellten Daten, Plattformdaten und hinterlegte Berechnungsregeln. Die Ausgaben können fehlerhaft oder unvollständig sein und sind unverbindlich.
10.7 Die wesentlichen Rankinginformationen werden zusätzlich unmittelbar und leicht zugänglich bei den Such- und Vergleichsergebnissen angezeigt. Gesetzliche Informationspflichten gegenüber Verbrauchern und gewerblichen Nutzern bleiben unberührt.
11. Bewertungen und Qualitätssignale
11.1 Bewertungen dürfen nur auf einer tatsächlichen Erfahrung oder einem realen, nachweisbaren Geschäftskontakt beruhen. Das RVZ kann die Bewertungsfunktion auf verifizierte Aufträge beschränken und solche Bewertungen entsprechend kennzeichnen.
11.2 Bewertungen müssen sachlich, wahrheitsgemäß und frei von Beleidigungen, Drohungen, Diskriminierung, Werbung, personenbezogenen Daten unbeteiligter Dritter sowie sonstigen rechtswidrigen Inhalten sein.
11.3 Gekaufte, fingierte, manipulierte oder durch unzulässigen Druck erlangte Bewertungen sind untersagt. Dienstleister dürfen eine Gegenleistung nur für die neutrale Abgabe einer Bewertung anbieten, nicht für einen bestimmten positiven Inhalt, und nur, wenn der Anreiz transparent offengelegt wird.
11.4 Betroffene können Bewertungen über das Meldeverfahren beanstanden. Das RVZ prüft Hinweise sorgfältig und kann Bewertungen vorläufig ausblenden, Nachweise anfordern, Inhalte entfernen oder wiederherstellen. Eine Entfernung erfolgt nicht allein deshalb, weil eine Bewertung negativ ist.
11.5 Das RVZ darf aus Bewertungen, Reklamationen, Stornierungen und Auftragsdaten aggregierte Qualitätssignale bilden. Die zugrunde liegenden Hauptparameter werden transparent erläutert.
12. Nutzerinhalte und Nutzungsrechte
12.1 Nutzer bleiben Inhaber ihrer Inhalte. Sie räumen dem RVZ für die Dauer des Plattformvertrags ein nicht ausschließliches, räumlich unbeschränktes, unentgeltliches und auf die Vertragserfüllung beschränktes Recht ein, eingestellte Texte, Bilder, Logos, Dokumente und sonstige Inhalte zu speichern, technisch zu vervielfältigen, zu formatieren, an berechtigte Nutzer zu übermitteln und innerhalb der Plattform öffentlich zugänglich zu machen.
12.2 Öffentliche Unternehmensprofile, Logos, Referenzbilder und freigegebene Leistungsbeschreibungen darf das RVZ während der aktiven Veröffentlichung auch zur Bewerbung des jeweiligen Profils und des RVZ in eigenen Onlinekanälen verwenden. Eine darüber hinausgehende Nutzung für eigenständige Werbekampagnen mit personenbezogenen Abbildungen bedarf einer gesonderten Rechtsgrundlage.
12.3 Die Rechte dürfen an technische Dienstleister und Auftragsverarbeiter nur insoweit unterlizenziert werden, wie dies für Betrieb, Hosting, Sicherheit, Kommunikation und Darstellung der Plattform erforderlich ist.
12.4 Nach Beendigung werden öffentliche Inhalte entfernt, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, berechtigten Beweisinteressen, Rechte anderer Nutzer oder technisch unvermeidbare Sicherungskopien entgegenstehen. Bereits rechtmäßig erstellte Vertragsbestätigungen, Rechnungen, Bewertungen und Kommunikationsnachweise können im erforderlichen Umfang fortbestehen.
12.5 Der Nutzer gewährleistet, dass er über die erforderlichen Rechte verfügt und keine Rechte Dritter verletzt. Unternehmer stellen das RVZ von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die auf einer schuldhaften Rechtsverletzung durch ihre Inhalte beruhen; angemessene Rechtsverteidigungskosten sind umfasst.
13. Unzulässige Inhalte, Meldungen und Moderation
13.1 Unzulässig sind insbesondere rechtswidrige, betrügerische, diskriminierende, beleidigende, bedrohliche, pornografische, gewaltverherrlichende, schädliche, irreführende oder Rechte Dritter verletzende Inhalte sowie Schadsoftware, Spam und Umgehungsversuche.
13.2 Nutzer und sonstige Personen können mutmaßlich rechtswidrige Inhalte über das vorgesehene Meldeverfahren melden. Die Meldung soll den konkreten Inhalt, den Grund der Beanstandung, den Speicherort und eine Kontaktmöglichkeit enthalten.
13.3 Das RVZ prüft Meldungen zeitnah, sorgfältig, objektiv und verhältnismäßig. Es kann Inhalte entfernen oder in ihrer Sichtbarkeit beschränken, Angebote deaktivieren, Zahlungen sichern oder Konten einschränken, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für einen Verstoß bestehen.
13.4 Betroffene Nutzer erhalten eine Begründung der Moderationsentscheidung und Hinweise auf verfügbare Rechtsbehelfe, soweit gesetzlich erforderlich und keine gesetzlichen oder behördlichen Gründe entgegenstehen.
13.5 Nutzer können gegen Moderationsentscheidungen kostenfrei über das interne Beschwerdesystem vorgehen. Die Einlegung einer Beschwerde hemmt eine zum Schutz erforderliche Maßnahme nicht automatisch.
13.6 Das RVZ ist nicht zu einer allgemeinen Überwachung sämtlicher Nutzerinhalte verpflichtet. Erhält das RVZ konkrete Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten oder Tätigkeiten, handelt es nach den gesetzlichen Vorgaben.
14. Datenschutz und Vertraulichkeit
14.1 Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die gesonderte RVZ-Datenschutzerklärung.
14.2 Nutzer dürfen über die Plattform erhaltene nicht öffentliche Daten ausschließlich für den jeweiligen Auftrag, die Vertragsdurchführung und gesetzlich zulässige Zwecke verwenden. Eine Weitergabe, Veröffentlichung, Profilbildung oder werbliche Nutzung ohne Rechtsgrundlage ist untersagt.
14.3 Auftraggeber und Dienstleister sind für die datenschutzrechtliche Zulässigkeit ihrer eigenen Weiterverarbeitung nach Offenlegung der Kontaktdaten selbst verantwortlich. Je nach Verarbeitung handeln sie als eigenständige Verantwortliche.
14.4 Besonders sensible Informationen sollen nur übermittelt werden, wenn dies für die Anfrage zwingend erforderlich und rechtlich zulässig ist. Unbeteiligte Personen sind zu anonymisieren; Dokumente sind vor dem Upload auf nicht erforderliche personenbezogene Daten zu prüfen.
15. Verfügbarkeit und Weiterentwicklung
15.1 Das RVZ bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit, schuldet jedoch keine ununterbrochene oder fehlerfreie Nutzung. Wartung, Sicherheitsmaßnahmen, höhere Gewalt, Störungen von Telekommunikations- oder Zahlungsdiensten und notwendige Systemanpassungen können zu vorübergehenden Einschränkungen führen.
15.2 Planbare wesentliche Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit vorab angekündigt. Das RVZ hält angemessene Notfall-, Sicherungs- und Wiederherstellungsverfahren vor.
15.3 Funktionen dürfen weiterentwickelt oder geändert werden, wenn dadurch der Vertragszweck nicht wesentlich beeinträchtigt wird, die Änderung für Nutzer zumutbar ist und gesetzliche Änderungsfristen eingehalten werden.
15.4 Ein Anspruch auf Beibehaltung bestimmter kostenloser Funktionen, Oberflächen oder technischer Integrationen besteht nicht. Bereits entstandene Zahlungs-, Vertrags-, Verbraucher- und Datenzugangsrechte bleiben unberührt.
16. Haftung des RVZ
16.1 Das RVZ haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien.
16.2 Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet das RVZ nur auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Plattformvertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.
16.3 Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen des RVZ.
16.4 Das RVZ haftet nicht für die fachgerechte, rechtzeitige oder mangelfreie Erbringung des Dienstleistungsvertrags, für Angaben und Inhalte von Nutzern oder für die Zahlungsfähigkeit eines Nutzers, es sei denn, ein Schaden beruht auf einer eigenen Pflichtverletzung des RVZ.
16.5 Eine Verifizierung oder KI-Auswertung begründet keine Garantie. Das RVZ haftet für fehlerhafte KI-Ausgaben nur nach den vorstehenden Regeln und nicht, soweit der Nutzer erkennbar unverbindliche Angaben ungeprüft als alleinige Entscheidungsgrundlage verwendet.
16.6 Gesetzlich zwingende Verantwortlichkeiten des RVZ, insbesondere nach Datenschutz-, Verbraucher-, Zahlungsdienste- oder Plattformrecht, werden nicht ausgeschlossen.
17. Laufzeit, Einschränkung, Sperrung und Kündigung
17.1 Der Plattformvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Auftraggeber können ihr Konto jederzeit über die vorgesehene Löschfunktion oder in Textform kündigen. Laufende Dienstleistungsverträge, offene Zahlungen, Beschwerden und gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
17.2 Dienstleister können den Plattformvertrag mit einer Frist von 14 Tagen in Textform kündigen. Provisions-, Zahlungs-, Abwicklungs- und Nachweispflichten aus bereits angebahnten oder geschlossenen Aufträgen bestehen fort.
17.3 Das RVZ kann den Plattformvertrag ordentlich mit einer Frist von 30 Tagen kündigen. Gegenüber gewerblichen Nutzern werden die nach der Verordnung (EU) 2019/1150 anwendbaren Begründungs- und Fristpflichten eingehalten.
17.4 Bei Verstößen kann das RVZ abhängig von Schwere, Dauer, Wiederholung, Verschulden, Gefährdung und Abhilfe insbesondere verwarnen, Nachweise verlangen, einzelne Inhalte entfernen, Funktionen oder Ranking einschränken, Auszahlungen im zulässigen Umfang sichern, das Konto vorübergehend sperren oder den Plattformvertrag beenden.
17.5 Eine sofortige Einschränkung, Sperrung oder außerordentliche Kündigung ist insbesondere zulässig, wenn:
- gesetzliche oder behördliche Vorgaben dies erfordern;
- falsche Identitäts-, Steuer-, Gewerbe-, Versicherungs- oder Zahlungsdaten vorliegen;
- konkrete Anhaltspunkte für Betrug, Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung, Geldwäsche, Datenmissbrauch oder erhebliche Gefahren bestehen;
- der Nutzer andere Nutzer oder das RVZ schwerwiegend schädigt oder gefährdet;
- der Nutzer wiederholt gegen diese AGB oder die Compliance-Bedingungen verstößt;
- eine Fortsetzung bis zum Ablauf einer Frist unzumutbar ist.
17.6 Bei Einschränkung oder Aussetzung erhält der gewerbliche Nutzer vor oder gleichzeitig mit Wirksamwerden eine Begründung auf einem dauerhaften Datenträger. Bei vollständiger Beendigung wird grundsätzlich mindestens 30 Tage vorher eine Begründung übermittelt, sofern keine gesetzliche Ausnahme, behördliche Anordnung, ein zwingender Grund oder ein wiederholter Verstoß eine sofortige Beendigung erlaubt.
17.7 Der Nutzer kann Maßnahmen über das interne Beschwerdesystem überprüfen lassen. Wird eine Maßnahme aufgehoben, stellt das RVZ den Zugang und die betroffenen Daten unverzüglich wieder her, soweit dies rechtlich und technisch möglich ist.
17.8 Erforderliche Sperrungen oder Zahlungseinbehalte wegen fehlender PStTG-Daten richten sich ergänzend nach den gesetzlichen Vorgaben und den Compliance-Bedingungen.
18. Beschwerden, Mediation und Verbraucherstreitbeilegung
18.1 Nutzer können Beschwerden über den Support oder das interne Beschwerdesystem einreichen. Beschwerden werden kostenfrei, sachlich und innerhalb eines der Bedeutung und Komplexität angemessenen Zeitraums bearbeitet.
18.2 Das interne Beschwerdesystem ermöglicht gewerblichen Nutzern insbesondere Beschwerden zu technischen Problemen, Plattformmaßnahmen, Moderationsentscheidungen, Rankingauswirkungen und der Einhaltung der Verordnung (EU) 2019/1150.
18.3 Soweit das RVZ nicht unter eine gesetzliche Ausnahme fällt, benennt es in den veröffentlichten P2B-Informationen mindestens zwei Mediatoren, mit denen es zur außergerichtlichen Streitbeilegung mit gewerblichen Nutzern zusammenzuarbeiten bereit ist. Das Recht beider Parteien, jederzeit gerichtlichen Rechtsschutz zu suchen, bleibt unberührt.
18.4 Die RIMAR Marketing GmbH ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teilzunehmen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung im Einzelfall besteht.
18.5 Die frühere europäische Online-Streitbeilegungsplattform wurde eingestellt. Ein Verweis auf diese Plattform erfolgt daher nicht.
19. Änderungen dieser AGB
19.1 Änderungen werden Nutzern auf einem dauerhaften Datenträger angekündigt. Gegenüber gewerblichen Nutzern beträgt die Ankündigungsfrist grundsätzlich mindestens 15 Tage. Eine längere Frist wird eingeräumt, wenn wesentliche technische oder geschäftliche Anpassungen erforderlich sind.
19.2 Eine kürzere oder keine Frist ist zulässig, soweit das RVZ aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben handeln oder eine unvorhergesehene unmittelbare Gefahr, Betrug, Schadsoftware, Spam, Datenschutzverletzungen oder sonstige Sicherheitsrisiken abwehren muss.
19.3 Soweit eine ausdrückliche Zustimmung erforderlich ist, wird diese eingeholt. Eine bloße Weiternutzung gilt gegenüber Verbrauchern nicht als Zustimmung, wenn das Gesetz eine ausdrückliche Erklärung verlangt.
19.4 Widerspricht ein gewerblicher Nutzer einer angekündigten wesentlichen Änderung, kann er den Plattformvertrag vor Inkrafttreten der Änderung kündigen. Bereits begründete Provisions- und Abwicklungspflichten bleiben bestehen.
20. Schlussbestimmungen
20.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen werden.
20.2 Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der RIMAR Marketing GmbH. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
20.3 Nebenabreden und individuelle Vereinbarungen bleiben von diesen AGB unberührt. Änderungen und Ergänzungen sollen aus Nachweisgründen in Textform erfolgen.
20.4 Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. § 306 BGB bleibt unberührt.
